Sollten die Reparaturen nicht eigenverantwortlich ausgeführt werden, sind entsprechende Firmen zu beauftragen.
Insbesondere gehören dazu:
Aus Sicherheitsgründen sind Reparaturen, die sich auf Elektro-, Gas, Heiz- und Wasserleitungen beziehen, ausschließlich über die Wohnungsgesellschaft anzumelden und von Fachfirmen auszuführen.
Sollte innerhalb eines Jahres die Gesamtsummer aller Kleinreparaturen größer als zehn Prozent der Jahresgrundmiete betragen, ist dies unter Vorlage der Originalrechnungen bei der Wohnungsgesellschaft abzurechnen.
Für selbst verursachte Schäden gelten vorstehende Regelungen nicht. Die dadurch entstehenden Kosten hat grundsätzlich der Wohnungsmieter zu tragen.
03471 - 34 760
Telefon
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Adresse
Friedensallee 1, 06406 Bernburg