Kleinreparaturen / Bagatellschäden

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Wir möchten darüber informieren , welche Position unter „Kleinreparaturen“ zu Lasten der Mieter fallen

Sollten die Reparaturen nicht eigenverantwortlich ausgeführt werden, sind entsprechende Firmen zu beauftragen.

Insbesondere gehören dazu:

  • Türbeschläge und Schlösser an den Innentüren sowie an der Wohnungseingangstür
  • Fenstergriffe
  • Mischbatterien und deren Reparatur bei Undichtigkeiten
  • Undichtigkeiten am Spülkasten
  • Handbrausen und Zubehör
  • Abflussverschlüsse
  • Fachgerechtes Auswechseln der Geruchsverschlüsse (Siphon) an Waschbecken, Badewanne, Dusche und Spüle
  • Auswechseln der Toilettenbrille
  • Beheben von Verstopfungen an Badewanne, Duschbecken, Waschbecken und Spüle
  • Auswechseln von Glaseinsätzen bei Innentüren
  • Wechseln der Batterien im Raumthermostat bei den Wohnungen, die eine Gas-Kombi-Therme haben
  • Auffüllen von Wasser bei Gas-Etagenheizung
  • Lichtschalter, Steckdosen und Verteilerdosen (Materialkosten)

Aus Sicherheitsgründen sind Reparaturen, die sich auf Elektro-, Gas, Heiz- und Wasserleitungen beziehen, ausschließlich über die Wohnungsgesellschaft anzumelden und von Fachfirmen auszuführen.

Sollte innerhalb eines Jahres die Gesamtsummer aller Kleinreparaturen größer als zehn Prozent der Jahresgrundmiete betragen, ist dies unter Vorlage der Originalrechnungen bei der Wohnungsgesellschaft abzurechnen.

Für selbst verursachte Schäden gelten vorstehende Regelungen nicht. Die dadurch entstehenden Kosten hat grundsätzlich der Wohnungsmieter zu tragen.